Reisekosten
Mitarbeiter des Westfälischen Fechter-Bundes e.V. haben Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten nach WFB-Reisekosten-Vorschriften.
Mitarbeiter sind ehrenamtliche Mitglieder des Präsidiums und der ständigen Ausschüsse und vom Präsidium berufene Mitarbeiter sowie Mitarbeiter bei Turnieren und Kampfrichter zu Deutschen Meisterschaften. Kampfrichter bei Landesmeisterschaften und anderen Turnieren haben keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten.
Reisekostensätze
Fahrtkosten |
0,25 EUR je km |
Tagegeld 8 – 14 Std. |
6,00 EUR |
Tagegeld 14 - 24 Std. |
12,00 EUR |
Tagegeld 24 Std. |
24,00 EUR |
Sätze für Aufwandsentschädigungen
Kampfrichter Deutsche Meisterschaften |
Techn. Direktorium (EDV) |
Techniker |
Wie bekomme ich eine Reisekostenerstattung?
Um eine Erstattung meiner Reisekosten zu erhalten, fülle ich einfach das entsprechende Formular aus und sende es an die auf dem Formular angegebene Anschrift.
Reisekosten sollten innerhalb 14 Tagen nach Beendigung der Reise beantragt worden sein.
Download Vordruck Reisekostenabrechnung
Muss ich Steuern bezahlen?
Das kann man pauschal nicht beantworten. Für Ehrenamtliche sind Reisekostenerstattungen steuerfrei. Aufwandsentschädigungen sind ggf. zu versteuern, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden. Genaueres sagt Ihnen Ihr Steuerberater oder entsprechende Fachliteratur.
Für Honorarkräfte sind Reisekostenerstattungen steuerpflichtiger Umsatz.